A N T R A G
zur Landesversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte
am 24.09.2025 in Neumünster
Antragsteller: Bezirksgruppe West
Kurztext: DGZMK-konforme Notfalldefinition verankern
Auswirkungen auf den Haushalt
(unmittelbar erkennbar): keine
Wortlaut des Antrages:1
Die Landesversammlung Schleswig-Holstein des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte2
fordert den Vorstand der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein auf, die Notdienstordnung3
zu prüfen und ggf. an die DGZMK-Definition des zahnärztlichen Notfalls in der jeweils ak-4
tuellen Form anzupassen.5
Das Informationsblatt zum zahnärztlichen Notdienst und die Web-Hinweise sind entspre-6
chend anzupassen.7
8
Begründung:9
In Schleswig-Holstein ist der Notfallbegriff in berufsrechtlichen Verfahren teils weiter ge-10
fasst als wissenschaftlich empfohlen. Das Ziel des zahnärztlichen Notdienstes besteht in11
der Akut- und Erstversorgung. Planbare Leistungen zählen nicht dazu.12
Eine klar definierte Abgrenzung echter Notfallfälle schützt die Ressourcen für echte Akut-13
fälle und verkürzt Wartezeiten.14
Gleichzeitig schafft eine klare Definition bzw. Benennung zahnärztlicher Notfälle Rechtssi-15
cherheit bei der berufsrechtlichen Beurteilung und verhindert divergierende Auslegungen.
Abstimmung: angenommen, 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung