A N T R A G
zur Landesversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte
am 24.09.2025 in Neumünster
Antragsteller: Landesvorstand
Kurztext: Sofortprogramm zum Bürokratierückbau
Auswirkungen auf den Haushalt
(unmittelbar erkennbar): keine
Wortlaut des Antrages:1
Die Landesversammlung Schleswig-Holstein des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte2
bekräftigt ihre Forderung nach einem Abbau überzogener Regulierungen und3
Dokumentationspflichten bei der zahnärztlichen Behandlung4
Sie fordert die zuständigen Behörden dazu auf, die nachvollziehbaren Regelungen des5
Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ) als Grundlage für die6
Überprüfung der Hygienestandards in zahnärztlichen Praxen zu übernehmen.7
Die Landesversammlung begrüßt die Ankündigungen der Regierungskoalition zur8
Einführung einer Bürokratiebremse und zu einem Sofortprogramm zum Bürokratierückbau9
und bietet die Mitarbeit des Freien Verbandes an.10
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Begründung:12
Aus unbekannten Gründen ist Schleswig-Holstein bundesweit „Spitzenreiter“ bei13
anlasslosen behördlichen Praxisbegehungen. Seit Jahren werden mit jedem neuen Zyklus14
neue und verschärfte Anforderungen gestellt – teilweise ohne Rechtsgrundlage und ohne15
fachliche Begründung durch wissenschaftliche Standards aber mit Bußgeldbewehrung.16
Vorschriften lassen sich nur einhalten, wenn sie bekannt sind und nicht auf der17
individuellen Interpretation (um nicht zu sagen jeweiligen „Laune“) der Prüfenden beruhen.18
19
Im Jahr 2012 kündigte der damalige Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, Torsten Albig20
an, die Bürokratiekosten bis zum Jahr 2020 halbieren zu wollen.21
Vor 10 Jahren – im August 2015 – legte der Normenkontrollrat des Bundes seinen Bericht22
„Mehr Zeit für Behandlung – Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und23
Zahnarztpraxen“ vor. Bereits damals mussten 4,3 Mrd. Euro jährlich für Statistik,24
Verwaltung, Dokumentation und Datensammlung von den Praxen aufgewendet werden.25
Der durchschnittliche Zeitaufwand für die Erfüllung von Dokumentations- und26
Informationspflichten wurde mit 96 Arbeitstagen pro Jahr berechnet.27
Für das Jahr 2023 kündigte der damalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach ein28
Bürokratieentlastungsgesetz an – geschehen ist bislang: Nichts.
Abstimmung: einstimmig angenommen